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Was spricht das Jugenschutzgesetz zum Thema Rauchen?Man kann es sicherlich drehen wie man will, und auch als bekennender sowie überzeugter Raucher muss man irgendwann Farbe bekennen und sagen, dass Rauchen nun mal keine gesundheitsfördernde Wirkung besitzt. Denn dazu sprechen die zahlreichen Studien und Statistiken eine nicht von der Hand zu weisende Sprache. Diesen Aspekt greift daher nachvollziehbarer Weise auch das Anti Raucher Gesetz auf, und wird in den einzelnen Bundesländern bereits sehr drastisch umgesetzt. So gibt es ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, in Bussen und Bahnen aber auch in Schulen und teilweise auch in Gaststätten. Auch im Bezug auf das Jugendschutzgesetz greift der Gesetzgeber zielgerichtet ein, und verschärft mit der Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Tabakwaren den wesentlichen Schutz. So wird ab dem Jahre 2009 das Mindestalter für den Erwerb von Tabakerzeugnissen ab 18 Jahre angehoben, da dieser momentan noch beim Lebensalter von 16 Jahren agiert. Für Jugendliche unter 18 ist also das Rauchen nicht mehr erlaubt. Diese Maßnahme ist in sofern mehr als erforderlich, da aktuelle Studien zeigen das sich zwar immer mehr Erwachsene dem Rauchen entsagen, aber dieser freigewordene Platz in der Raucherbilanz sofort von zwei Jugendlichen eingenommen wird. Erschreckenderweise greifen zudem immer mehr Mädchen zwischen 10 und zwölf Jahren zum Glimmstängel und auch die Zahl der Passivraucher spricht mit rund 3300 Todesfällen pro Jahr eine sehr deutliche Sprache. Natürlich ist das Rauchen sicherlich nach wie vor eine persönliche Entscheidung, die man jeden Erwachsenen selbst zugestehen muss. Aber durch das Gesetz- Rauchen kann man sicherlich ohne die Entscheidungskraft von Jugendlichen anzuzweifeln, eine ideale Rahmenbedingung schaffen, um das Miteinander nicht im blauen Dunst untergehen zu lassen. |
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